Entschuldigung im Krankheitsfall
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Beurlaubungen aus anderen Gründen
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Elternbriefe zum Download Bitte rufen Sie im Krankheitsfall morgens unter der Nummer 02152 / 5600 in der Schule an, damit wir Bescheid wissen, dass Ihr Kind krank ist und sagen Sie bitte auch Bescheid, ob Ihr Kind in die Betreuung /OGS geht, damit wir die Info weiterleiten können.
Geben Sie Ihrem Kind bitte unbedingt bei der Rückkehr eine schrifliche Entschuldigung für die Klassenlehrerin mit. Um die Schreibarbeit zu vereinfachen, können Sie hier einen Vordruck herunterladen. Natürlich können Sie auch einfach handschriftlich eine Entschuldigung verfassen. (Bitte benutzen Sie mindestens ein A5 Format, damit die Entschuldigung sich gut lochen und abheften lässt.) Eine Entschuldigung benötigen wir auch, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann. In begründeten Ausnahmefällen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest zu verlangen, im Regelfall genügt jedoch die Entschuldigung der Eltern. |
Für eine Beurlaubung Ihres Kindes bis zu 3 Tagen wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrerin.
Für Beurlaubungen, die länger als 3 Tage sind, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. "Urlaubsverlängerungen", also vor oder nach den Ferien liegende Beurlaubungen gibt es grundsätzlich nicht. Sie werden nur in extremen Ausnahmefällen und mit schriftlichem Nachweis des angegebenen Grundes erteilt. Ein günstiger Flug ist dabei kein akzeptierter Grund für eine Beurlaubung. Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen vor oder nach den Ferien fehlen, benötigen wir grundsätzlich ein ärztliches Attest. |